Einführung der E-Rechnung ab 1. Januar 2025

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der elektronische Rechnungsversand zwischen Unternehmen ab 1. Januar 2025 in Deutschland gesetzlich verpflichtend sein wird. Aus diesem Grund werden wir ab Januar 2025 unsere Rechnungen ausschließlich in digitaler Form – im ZUGFeRD-Format versenden. Diese Datei unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von einer herkömmlichen Rechnung. Sie besteht ebenfalls aus einer PDF, aber enthält im Hintergrund eine maschinenlesbaren XML-Code. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Vorsteuerabzug verloren geht, falls Sie nicht im Besitz einer E-Rechnung sind.

Um die Umstellung reibungslos zu gestalten, bitten wir Sie, Ihre aktuellen Daten – insbesondere Ihre E-Mail-Adresse – uns mitzuteilen bzw. zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Hier können Sie ihre Daten aktualisieren

Veröffentlicht am 20. November 2024