Hinweisgeberschutzgesetz

 

Hinweisgeberschutz bei Hans Völk

Bei Hans Völk verpflichten wir uns zur Integrität und Transparenz in all unseren Geschäftsaktivitäten. Im Einklang mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen wir das Recht unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit, auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten aufmerksam zu machen.

Was können Sie melden?

Sie können Informationen über Aktivitäten, die Sie für illegal, unethisch oder nicht konform mit unseren Unternehmensrichtlinien halten, melden. Dazu gehören, aber sind nicht beschränkt auf: Betrug, Korruption, Datenschutzverstöße, Sicherheitsrisiken oder jegliche andere Formen von Fehlverhalten.

Wie können Sie einen Hinweis geben?

Wir bieten einen vertraulichen und sicheren Meldekanal, über den Sie Ihre Bedenken äußern können. Sie können uns über hinweise@hans-voelk.de erreichen. Alle Meldungen werden mit höchster Diskretion behandelt.

Schutz der Hinweisgeber

Wir garantieren, dass jeder, der in gutem Glauben einen Hinweis gibt, vor Vergeltung, Diskriminierung oder anderen negativen Folgen am Arbeitsplatz geschützt ist. Ihre Identität wird vertraulich behandelt, und Sie können auch anonym melden, wenn Sie dies bevorzugen.